Pressemitteilung vom 03.06.2016

WWAV verklagt EURAWASSER auf Auskunft zu Mitarbeitern

Der Warnow-Wasser- und Abwasserverband klagt dringend notwendige Informationen zum Personal von EURAWASSER ein.

Hintergrund:
Im Mai 2014 kündigte der Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) den Betreibervertrag mit der EURAWASSER Nord GmbH ordentlich zum 30.06.2018. Ab dem 01.07.2018 wird die kommunale Nordwasser GmbH die Dienstleistungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung im Auftrag des WWAV durchführen.

Seiner Verantwortung für die Gewährleistung der Ver- und Entsorgungssicherheit und einen reibungslosen Übergang in das kommunale Nordwasser-Modell kann der WWAV jedoch nur nachkommen, wenn er umfassende Informationen von EURAWASSER erhält. Diese stehen ihm laut dem bis 30.06.2018 laufenden Betreibervertrag auch zu.

Entsprechende Datenabfragen seitens des Verbandes wurden durch EURAWASSER bis vor kurzem nur zögerlich und unvollständig beantwortet. Dies verwundert umso mehr, als die EURAWASSER ihrerseits eine Vielzahl von Informationen vom Verband auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes beantragt und auch fristgemäß erhalten hat.

Differenzen bestehen zwischen den Vertragsparteien hauptsächlich hinsichtlich des Zeitpunktes der Datenübergaben. Während der Verband zur Sicherung der Aufgabenerfüllung zum 01.07.2018 einen langfristigen Vorlauf für notwendig erachtet, kündigte EURAWASSER schriftlich an, die wichtigen Daten – auch zum Personal - erst zum 1. Quartal 2018 zu übergeben. Damit gefährdet EURAWASSER bewusst den reibungslosen Übergang auf das kommunale Modell.

Dem WWAV verbleibt somit nur noch das Mittel der Auskunftsklage, um von EURAWASSER die vertraglich vereinbarte Mitwirkungspflicht sowie dringend notwendige Informationen zum derzeit beschäftigten Personal, das zum 01.07.2018 auf den Verband bzw. Nordwasser übergeht, einzufordern.

Die rechtzeitige Kenntnis über die Anzahl von Mitarbeitern in den einzelnen Struktureinheiten und deren Qualifikation ist notwendig, um mögliche Personallücken (z. B. durch Auslagerungen der EURAWASSER in den REMONDIS-Konzern) zu erkennen. Der WWAV möchte frühzeitig eine Personalplanung aufstellen, um über notwendige Neueinstellungen entscheiden zu können. Aufgrund der besonderen Qualifikationsanforderungen in der Wasserwirtschaft sind kurzfristige Stellenbesetzungen fast unmöglich.

Mit der Auskunftsklage reagiert der WWAV auf das unnötige Risiko, welches EURAWASSER bewusst aufmacht und somit auch die Mitarbeiter der EURAWASSER verunsichert. Der Verband nimmt mit der Auskunftsklage seine Verantwortung für die Mitarbeiter der EURAWASSER wahr, die nicht nur gemäß § 613a BGB in das kommunale Modell übergehen sondern mindestens 5 Jahre Beschäftigung garantiert bekommen haben.

 

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