Pressemitteilung vom 07.12.2017

Gemeinsame Pressemitteilung des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes und der Nordwasser GmbH

Rostock, 07.12.2017 - Der Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) hatte aufgrund des zum 1. Juli 2018 anstehenden Wechsels der Betriebsführung von der privaten EURAWASSER Nord GmbH (EURAWASSER) zur kommunalen Nordwasser GmbH (Nordwasser) im Juni letzten Jahres eine Auskunftsklage in Bezug auf Informationen zum übergehenden Personal, wie Anzahl und Qualifikation, beim Landgericht Rostock eingereicht. Mit einem Urteil vom 06. Dezember 2017 hat das Landgericht dieses Auskunftsersuchen zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt.

Der im Jahre 1993 mit der EURAWASSER geschlossene Betreibervertrag sieht umfangreiche Regelungen für die Abwicklung des Vertrages vor, um einen reibungslosen und geordneten Betriebsübergang sicherzustellen, ohne allerdings konkrete Zeitpunkte für die Mitwirkung der Vertragsparteien zu nennen. Der WWAV vertritt die Auffassung, dass für einen reibungslosen Betriebsübergang rechtzeitige Informationen und Abstimmungen zwingend notwendig sind. Er möchte sich auf einen absehbaren Personalbedarf rechtzeitig einstellen und entsprechende Vorbereitungen auch im Interesse der zukünftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter treffen. Das Landgericht war nicht davon überzeugt, dass bei der Vertragsauslegung die Sicherstellung des reibungslosen Betriebsübergangs höher zu gewichten ist, als die gesetzlichen Bestimmungen zum Betriebsübergang.

Der WWAV bedauert die Entscheidung außerordentlich. Zusammen mit den neuen Geschäftsführern der Nordwasser ab 1. Januar 2018, Frau Michaela Link und Herrn Wolf-Thomas Hendrich, wird man jetzt andere Wege für die Mitarbeiterinformation, vor allem über die Internetadresse www.nordwasser.de, finden.

Die Klage wurde auch eingereicht, um eine Datengrundlage für die Planungsrechnungen der Nordwasser zu erhalten. Diese Lücke wurde zwischenzeitlich durch Prozessanalysen und Benchmark-Ermittlungen geschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der WWAV – vorbehaltlich der Empfehlung seiner Rechtsberater – auch keine Berufung gegen das Urteil einlegen, da bis zu einer zweitinstanzlichen Entscheidung die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften zum Betriebsübergang übergeben werden müssen.

Der WWAV ist Aufgabenträger für die Wasserver- und Abwasserentsorgung. Zusammen mit der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH wurde die kommunale Nordwasser GmbH gegründet, welche ab dem 1. Juli 2018 die Betriebsführung im Verbandsgebiet des WWAV - Hansestadt Rostock und Zweckverband Wasser Abwasser Rostock-Land mit 29 Umlandgemeinden - übernehmen soll. Die Vorbereitungen für den Betriebsübergang verlaufen planmäßig.

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