Pressemitteilung vom 18.05.2018
Warnow-Verband senkt zum 01. Juli 2018 die Gebühren
Die Verbandsversammlung des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes (WWAV) hat auf ihrer gestrigen Sitzung weitreichende Beschlüsse mit Wirkung zum 01. Juli 2018 gefasst. Zu diesem Termin endet nach 25 Jahren der Betreibervertrag mit der EURAWASSER Nord GmbH. Der WWAV hat als Aufgabenträger die zukünftige Betriebsführung auf die kommunale Nordwasser GmbH übertragen.
Aufgrund der Neuorganisation der Wasserver- und Abwasserentsorgung zum 01. Juli 2018 fasste die Verbandsversammlung Beschlüsse zu neuen Satzungen und neuen Gebührenkalkulationen.
Die Satzungen berücksichtigen unter anderem
- den Wechsel von derzeit rollierender Abrechnung zur Stichtagsabrechnung zum Kalenderjahresende,
- den Wechsel von derzeit Trinkwasserpreisen zu Trinkwassergebühren,
- den Wechsel von einer kombinierten Grund- und Zusatzgebühr für Niederschlagswasser zu einer einheitlichen Flächengebühr,
- die Beauftragung der Nordwasser GmbH.
Die beschlossenen Satzungsänderungen führen zu Vereinfachungen für die Kunden. Mit der Einführung von Trinkwassergebühren und des Kalenderjahres als einheitlichen Heranziehungszeitraum ist es zukünftig möglich, alle Gebührenarten (Trinkwasser, Schmutzwasser, Nieder-schlagswasser) in einem Jahresbescheid abzurechnen. Abschläge werden unverändert zum 05. des Monats fällig. Im Auftrag des WWAV wird Nordwasser die ersten Vorauszahlungsbescheide im Juli 2018 versenden.
Weiterhin beschloss die Verbandsversammlung die neuen Gebührensätze für den Kalkulationszeitraum vom 01.07.2018 bis zum 31.12.2019.
Bei unveränderter monatlicher Grundgebühr sinkt die Trinkwasser-Mengengebühr von derzeit 1,83 Euro pro Kubikmeter (brutto) um 24 % auf 1,39 Euro pro Kubikmeter (brutto).
Die Schmutzwasser-Mengengebühr wird ab dem 01. Juli 2018 1,97 Euro pro Kubikmeter betragen – bei ebenfalls unveränderter Grundgebühr. Im Vergleich zum Gebührensatz von 2,30 Euro pro Kubikmeter, der seit 2017 gilt, ergibt sich eine Senkung um 14 %. Eine Besonderheit ist jedoch für die Zukunft bei dieser Gebührenart zu beachten: da bei der Kalkulation des neuen Schmutzwassergebührensatzes noch Gebührenrückstellungen aus dem Mehrverkauf der Jahre 2015 und 2016 enthalten sind, die bis Ende 2019 verbraucht werden, wird die Schmutzwasser-Mengengebühr ab 2020 wieder ansteigen; voraussichtlich um 0,60 Euro pro Kubikmeter.
Die Niederschlagswassergebühr wird zukünftig nicht mehr aufgeteilt in Grund- und Zusatzgebühr sondern als eine Flächengebühr 0,53 Euro pro Quadratmeter angeschlossene befestigte Fläche betragen. Reduzierungen für Gartennutzung des aufgefangenen Regenwassers, Grün- und Kiesdächer sowie Wegbefestigungen bestehen weiterhin. Die Erhöhung um 7 Cent pro Quadratmeter ergibt sich aus der neuen Kostenzuordnung in der Gebührenkalkulation.
Für 95 Prozent aller Kunden des WWAV ergibt sich in der Summe von Trink-, Schmutz- und Niederschlagswassergebühren eine deutliche Reduzierung der Jahresbelastung. Diese fällt jedoch sehr unterschiedlich aus. Während ein Vier-Personen-Haushalt in einem Einfamilienhaus zukünftig 85 Euro bzw. 10,6 Prozent weniger zahlt, wird eine vergleichbare Familie in einem Wohnblock mit 24 Wohnparteien jährlich um 90 Euro bzw. 17,3 Prozent entlastet.
Bei den Gebühren für die dezentrale Abwasserentsorgung ergeben sich folgende Entwicklungen: die Gebühr für die Entsorgung des Abwasser-/Schlammgemisches aus Kleinkläranlagen sinkt von derzeit 35,76 Euro pro Kubikmeter auf 25,11 Euro pro Kubikmeter Schlamm-/Abwassergemisch. Vier Prozent der Kunden des WWAV profitieren von der Senkung. Für lediglich ein Prozent der Kunden, die das Abwasser über eine abflusslose Grube entsorgen, steigt der Gebührensatz von derzeit 6,64 Euro pro Kubikmeter auf 7,69 Euro pro Kubikmeter.
Schließlich zog die Verbandsversammlung des WWAV für das neue Nordwasser-Modell eine gute Zwischenbilanz. Die prognostizierten Gebührenentlastungen um 10 Prozent bestätigten sich, bei gleichzeitiger Ergebnisbeteiligung der Kommunen. Somit profitieren alle am Prozess Beteiligten von der Entscheidung zur Rekommunalisierung der Wasserver- und Abwasserentsorgung ab dem 01. Juli 2018.
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