Pressemitteilung vom 26.04.2017
Lenkungskreis Nordwasser gibt endgültig grünes Licht für Umsetzung des Kommunalisierungsprojektes
Der Lenkungskreis Nordwasser, dem neben der Hansestadt Rostock der Zweckverband Wasser Abwasser Rostock-Land, der Warnow-Wasser- und Abwasserverband (WWAV) und die RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH angehören, hat auf seiner jüngsten Sitzung am Montag, dem 24.04.2017, endgültig den Weg freigemacht zur Umsetzung des Kommunalisierungsprojektes Nordwasser. Dieses sieht vor, die bisher vom privaten Betreiber EURAWASSER Nord GmbH gewährleistete Wasserver- und Abwasserentsorgung für die Hansestadt Rostock und 29 Umlandgemeinden ab 01.07.2018 in kommunale Eigenregie fortzuführen. Beauftragt wird damit die vom WWAV und der RVV gemeinsam gegründete Nordwasser GmbH. Ausschlaggebend für den jetzigen Entscheid des Lenkungskreises war eine aktuelle Stellungnahme des Landesministeriums für Inneres und Europa, in der bestätigt wurde, dass keine kartellrechtlichen Risiken bestehen.
Um auch auf Ebene der Europäischen Union (EU) jegliche Risiken einer Anfechtung des Kommunalisierungsprojektes Nordwasser auszuschließen, hat der Lenkungskreis auf Anregung von Rostocks Oberbürgermeister Roland Methling veranlasst, bei der EU die beihilferechtliche Konformität des Projektes prüfen zu lassen. Unabhängig von dieser Prüfung werden parallel alle notwendigen operativen, strukturellen und personellen Maßnahmen für den Übergang der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Regie der Nordwasser GmbH in den kommenden Wochen und Monaten planmäßig vorangetrieben.
Mit der Kommunalisierung der Wasserwirtschaft in Rostock und Umgebung favorisieren die strategischen Partner WWAV und RVV ein in der Kostenstruktur transparentes und deutlich effizienteres Modell als das bisherige öffentlich-private Betreibermodell. Der Wegfall einiger Aufwandpositionen ermöglicht es dem hoheitlich zuständigen WWAV und dem Dienstleister Nordwasser, zum 01.07.2018 die Wasser- und Abwassergebühren um zehn Prozent zu senken. Der WWAV setzt auf eine langfristige und nachhaltige Finanzpolitik. Neben notwendigen Investitionen in die Infrastruktur bedeutet dies auch, überschüssige Gebühreneinnahmen aus Vorjahren gemäß Kommunalabgabengesetz für weitere Tarifsenkungen einzusetzen. In jüngster Vergangenheit waren im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Rückstellungen für Gebührenüberdeckungen gebildet und auf Gebührensenkungen verzichtet worden. Dies erfolgte vor dem Hintergrund des anstehenden Kommunalisierungsprozesses zur Abdeckung eventueller Risiken aus der Systemumstellung.
Der WWAV unterliegt der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern. Die Jahresabschlüsse des Verbandes und damit auch die Rückstellungen für Gebührenüberdeckungen werden jährlich durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag des Landesrechnungshofes geprüft.