Abwassergebühren vom 01.01.2013 bis 31.12.2014

Zentrale Schmutzwasserbeseitigung, Benutzungsgebühr A
(gültig vom 01.01.2013 bis 31.12.2014)

Grundgebühr:
Für die zentralen Gebührenarten ist seit dem 01.01.2003 eine gestaffelte Grundgebühr zu zahlen. Der Maßstab ist die Nennleistung des verwendeten Wasserzählers.

Q3 in m³/hQn in m³/h Grundgebühr (Monat)
Q3 2,5 Qn bis 1,5 7,46 €
Q3 4,0 Qn bis 2,5 11,94 €
Q3 10,0 Qn bis 6 29,84 €
Q3 16,0 Qn bis 10 47,74 €
Q3 25,0 Qn bis 15 74,60 €
Q3 40,0 Qn bis 30 119,36 €
Q3 63,0 Qn bis 50 187,99 €
Q3 100,0 Qn bis 60 298,40 €


Q3 = Dauerdurchfluss des Wasserzählers nach MID (Measuring Instruments Directive, europäische Messgeräterichtlinie)

Qn = Nenndurchfluss des Wasserzählers nach EWG (Richtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft)


Zusatzgebühr:
Zusätzlich zu der monatlichen Grundgebühr ist eine Zusatzgebühr zu entrichten, die sich in der Höhe nach der Menge des eingeleiteten Abwassers bemisst.

öffentliche Schmutzwasserentwässerung 2,86 €/m³ Abwasser

Zentrale Niederschlagswasserbeseitigung, Benutzungsgebühr B
(gültig vom 01.01.2009 bis 31.12.2014)

Grundgebühr: 0,22 €/m² bebaute und befestigte Grundstücksfläche, die an die öffentliche Niederschlagswasseranlage angeschossen ist oder in diese entwässert

Zusatzgebühr: 0,24€/m² bebaute und befestigte Grundstücksfläche, die an die öffentliche Niederschlagswasseranlage angeschossen ist oder in diese entwässert, unter Berücksichtigung der Abflussbeiwerte und der Niederschlagswassernutzung

Bei dezentraler Ableitung, Benutzungsgebühr C

Entleerung nichtöffentlicher Kleinkläranlagen 32,54 € / m³ Abw./Schlamm
bei zusätzlicher Einleitung des Überlaufwassers in das öffentliche Regenwassernetz 0,40 € / pro m³
Entleerung abflussloser Gruben 6,99 € / m³ Abwasser

 

Sonstige Gebühren

Einleitung von Grund-, Drainage-, Schwimmbecken- und Kühlwasser 1,06 €/m³