Abwassergebühren ab 01.01.2015

Zentrale Schmutzwasserbeseitigung, Benutzungsgebühr A
(gültig ab 01.01.2015)

Grundgebühr:
Für die zentralen Gebührenarten ist seit dem 01.01.2003 eine gestaffelte Grundgebühr zu zahlen. Der Maßstab ist die Nennleistung des verwendeten Wasserzählers.

Q3 in m³/h Qn in m³/h Grundgebühr (Monat)
Q3 2,5 Qn bis 1,5 9,00 €
Q3 4,0 Qn bis 2,5 14,40 €
Q3 10,0 Qn bis 6 36,00 €
Q3 16,0 Qn bis 10 57,60 €
Q3 25,0  Qn bis 15 90,00 €
Q3 40,0   Qn bis 30 144,00 €
Q3 63,0   Qn bis 50 226,80 €
Q3 100,0   Qn bis 60 360,00 €


Q3 = Dauerdurchfluss des Wasserzählers nach MID (Measuring Instruments Directive, europäische Messgeräterichtlinie)

Qn = Nenndurchfluss des Wasserzählers nach EWG (Richtlinie der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft)

Zusatzgebühr:
Zusätzlich zu der monatlichen Grundgebühr ist eine Zusatzgebühr zu entrichten, die sich in der Höhe nach der Menge des eingeleiteten Abwassers bemisst.

öffentliche Schmutzwasserentwässerung                  2,86 €/m³ Abwasser

Zentrale Niederschlagswasserbeseitigung, Benutzungsgebühr B
(gültig ab 01.01.2015)

Grundgebühr: 0,26 €/m² bebaute und befestigte Grundstücksfläche, die an die öffentliche Niederschlagswasseranlage angeschossen ist oder in diese entwässert

Zusatzgebühr: 0,30€/m² bebaute und befestigte Grundstücksfläche, die an die öffentliche Niederschlagswasseranlage angeschossen ist oder in diese entwässert, unter Berücksichtigung der Abflussbeiwerte und der Niederschlagswassernutzung

Bei dezentraler Ableitung, Benutzungsgebühr C

Entleerung nichtöffentlicher Kleinkläranlagen 35,76 € / m³ Abw./Schlamm
bei zusätzlicher Einleitung des Überlaufwassers in das öffentliche Regenwassernetz 0,43 € / pro m³
Entleerung abflussloser Gruben 7,37 € / m³ Abwasser

 

Sonstige Gebühren

Einleitung von Grund-, Drainage-, Schwimmbecken- und Kühlwasser  1,15 €/m³