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ABWASSERENTSORGUNG

Die Abwasserbeseitigungspflicht des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes umfasst die Entsorgung des Abwassers der an die öffentlichen Schmutz- und Niederschlagswasseranlagen angeschlossenen Grundstücke, die Entleerung abflussloser Abwassersammelgruben und die Beseitigung des in privaten Kleinkläranlagen anfallenden Schlammes. Insgesamt ist der Verband für die Entsorgung des Abwassers von ca. 264.000 Einwohnern, sowie Gewerbe, Industrie und öffentlichen Einrichtungen zuständig.

Das Schmutz- und Niederschlagswasser der angeschlossenen Grundstücke wird über 1.600 Kilometer Kanalnetze, Grundstücksanschlüsse sowie durch 360 Abwasserpumpwerke der Zentralen Kläranlage Rostock bzw. den 14 kleineren Kläranlagen des Verbandes zugeführt.

Der Anschlussgrad an die zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlagen beträgt 97 % im gesamten Verband und 87 % in Bezug auf das Gebiet des Zweckverbandes Wasser Abwasser Rostock-Land.